Ferienhaus Plattenberg
Urlaub in Bad Oeynhausen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietüberlassung vom Ferienhaus Plattenberg zur Beherbergung sowie für den Gast erbrachten Leistungen des Anbieters. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses ist untersagt. Die Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Eigentümers.

(3) Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn der Eigentümer sie vorher schriftlich bestätigt.

2. Buchung

(1) Für Buchungen in unserem Ferienhaus nutzen Sie das Buchungsformular oder rufen Sie uns an.

(2) Nach der Reservierung erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung sowie die Rechnung.

(3) Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Reservierung rechtskräftig.

3. Zahlungsbedingungen

(1) Bei einer Buchung über Booking oder AirBnB gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

(2) Für eine Buchung über unsere Website ist eine Anzahlung in Höhe von 30% innerhalb von fünf Werktagen zu leisten. Der Restbetrag ist bis zu vierzehn Tagen vor Anreisedatum zu 100% zu begleichen.

(3) Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von vierzehn Tagen muss vor dem Anreisedatum der volle Betrag überwiesen werden.

3. Stornierungsbedingungen

(1) Sollte der Fall eintreten, dass Sie Ihre Reise nicht antreten können, fällt innerhalb von vierzehn Tagen vor Anreisedatum eine Stornierungsgebühr von 30% in Höhe des Gesamtbetrages an.

(2) Brechen Sie vor Abreisedatum Ihren Aufenthalt ab, können wir Ihnen leider keine Erstattung ermöglichen.

(3) Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Gast/Mieter zu tragen.

(4) Wir akzeptieren Zahlungen per Überweisungen oder nach Absprache Bargeldzahlungen gegen Ausstellung einer Quittung. Kreditkarten oder Schecks akzeptieren wir nicht.

4. Anreise und Abreise

(1) Das Ferienhaus steht an Ihrem Anreisetag ab 15 Uhr bis 18 Uhr zur Anreise zur Verfügung. Eine Anreise nach 18 Uhr muss vorher angekündigt werden. Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail in diesem Fall. Eine Anreise vor 15 Uhr ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

(2) Am Abreisetag ist das Objekt bis 10 Uhr zu verlassen. Der Eigentümer behält sich vor, eine verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.

(3) Die Schlüsselübergabe erfolgt persönlich am Ferienhaus.

5. Ferienhaus

(1) Das Ferienhaus wird vom Eigentümer in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten während Ihres Aufenthalts Mängel bestehen, ist der Eigentümer sofort darüber in Kenntnis zu setzen.

(2) Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, Schäden im Fußboden oder Mobiliar. Ebenso haftet der Mieter für die Verschulden der Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

(3) Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen ist untersagt.

(4) Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Eigentümer sind die Kontaktdaten der Versicherung mitzuteilen.

6. Haustiere

(1) Grundsätzlich sind Haustiere nicht erlaubt. Eine Ausnahme stellen Hunde im Ferienhaus da.

(2) Für den Aufenthalt eines Hundes berechnen wir 7,50€ pro Tag.

(3) Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Mieter.

7. Rücktritt durch den Vermieter

(1) Im Fall einer Absage durch den Eigentümer, in Folge von höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz oder Übernahme von Hotelkosten.

(2) Ein Rücktritt durch den Eigentümer kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter, trotz Abmahnung, stört oder sich vertragswidrig verhält.

8. Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter/Eigentümer haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Eigentümers für die Bereitstellung des Ferienhauses.

(2) Eine Haftung für Ausfälle oder Störung der Infrastruktur (Strom, Wasser, Gas) sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

9. Internetnutzung und WLAN

9.1.Zugang zum Internet

(1) Der Eigentümer unterhält in seinem Ferienhaus einen Internetzugang über WLAN.

(2) Der Mieter darf den Internetzugang für die Dauer seines Aufenthaltes nutzen.

(3) Es besteht nicht das Recht, den Zugang die Nutzung des Internets zu ermöglichen.

(4) Der Vermieter gewährleistet nicht die Verfügbarkeit, Funktionalität und Zuverlässigkeit des Internets.

(5) Im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Nutzung kann der Vermieter den Zugang entziehen.

(6) Der Vermieter behält sich das Recht vor, bestimmte Internetseiten und Dienste oder Dienstleistungen zu beschränken oder zu sperren.

9.2 Zugangsdaten

(1) Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Sie erhalten die Daten an ihrem Anreisetag und sie verpflichten sich, die Daten geheim zu halten.

9.3 Haftungsbeschränkung

(1) Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Eine Firewall oder Virenschutz stehen nicht zur Verfügung.

(2) Die Nutzung des WLAN´s erfolgt auf eigene Gefahr und der Mieter hat keinen Anspruch auf Haftung gegenüber dem Vermieter für entstandene Schäden für die Endgeräte des Mieters.

(3) Der Mieter stellt den Eigentümer/Vermieter des Ferienhauses von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN´s durch den Mieter beruhen.

(4) Für in Anspruch kostenpflichtige Dienstleistungen und Käufe sowie Rechtsgeschäfte ist der Mieter allein verantwortlich. Er ist verpflichtet, geltende Rechte und Gesetze in Bezug auf die Nutzung des Internets einzuhalten.

10. Haftung des Mieters

(1) Der Mieter erklärt, dass er das Mietobjekt und das Inventar mit aller Sorgfalt behandelt. Für eine schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies umfasst auch die Begleitpersonen.

(2) Für Schäden, die nicht vom Mieter verursacht wurden, sind unverzüglich dem Vermieter oder den Betreiber des Ferienhauses mitzuteilen.

(3) Enstehen Schäden an geliehenen Sachen oder werden diese gestohlen, werden sie mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 30€ pro Gegenstand in Rechnung gestellt.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Punkte dieser AGB unwirksam werden, bleiben alle anderen Punkte von der Wirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen.